EBG
ST. GALLEN
Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben während der Dauer des Mietverhältnisses ein unverzinsliches Anteilscheinkapital (nach grösse Wohnung/Haus) und event. ein unverzinsliches Pflichtdarlehen (je nach Höhe der Besoldung) zu leisten. Nichtgenossenschafter bezahlen einen höheren Mietzins.